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BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 74/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Erlangen - 5 UR II 26/97
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 10542/97
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 7247/98
- BayObLG, 03.08.1998 - 2Z BR 72/98
- BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 74/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 289
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 04.08.1997 - 2Z BR 51/97
Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei behauptetem Schimmelbefall im Keller - …
Auszug aus BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 74/99
Das Gericht muß im Hinblick darauf nicht allen Beweisanträgen der Beteiligten stattgeben und allen denkbaren Möglichkeiten zur Erforschung des Sachverhalts nachgehen (BayObLG WuM 1997, 524 f.).
- BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Zweckbestimmung eines Teileigentums
Der Senat hat die Würdigung dieser Frage durch das Landgericht nur dahin zu überprüfen, ob es den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG NZM 2000, 289/290 und st. Rspr.).